Kleinreparaturen: Mieter oder Vermieter – wer zahlt?
Tropfender Wasserhahn, defekte Dunstabzugshaube, kaputtes Ventil — wer trägt in der Mietwohnung die Kosten? Der komplette Ratgeber zur Kleinreparaturklausel, zu §535 & §538 BGB und zu den Höchstgrenzen. Stand: Juni 2026.
Kurze Antwort: Grundsätzlich zahlt der Vermieter alle Reparaturen in der Mietwohnung (§535 BGB). Nur eine wirksame Kleinreparaturklausel kann den Mieter bei kleinen Defekten bis ca. 75–120€ pro Einzelfall beteiligen. Ist die Reparatur teurer als die Grenze oder fehlt die Klausel, zahlt der Vermieter die volle Rechnung.
Der Grundsatz: der Vermieter erhält die Mietsache (§535 BGB)
Nach §535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Reparaturen und der Austausch defekter Bauteile sind deshalb zunächst immer Sache des Vermieters. Ergänzend stellt §538 BGB klar: normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist mit der Miete abgegolten — dafür darf der Mieter nicht extra zahlen.
Das heißt: Geht ein Wasserhahn, eine Dunstabzugshaube oder ein Anschluss durch Verschleiß und Alterung kaputt, ist das grundsätzlich kein Fall für den Geldbeutel des Mieters.
Die Ausnahme: die Kleinreparaturklausel
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie wälzt kleine Reparaturen an Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, auf den Mieter ab. Damit sie wirksam ist, muss sie nach der Rechtsprechung des BGH mehrere Grenzen einhalten:
- Höchstbetrag pro Einzelreparatur: ca. 75–120€ (teils bis 150€ anerkannt). Inklusive Anfahrt, Material und Arbeitszeit.
- Jahresobergrenze: maximal rund 8% der jährlichen Nettokaltmiete (oft pauschal 200–250€).
- Nur „Zugriffsgegenstände": Wasserhähne, Schalter, Steckdosen, Griffe, Rollladengurte. Nicht verborgene Leitungen, Eckventile oder die Hauptinstallation.
Wichtig — zwei häufige Irrtümer:
- Klausel ohne Höchstbetrag oder mit zu hohem Betrag (z. B. „alle Reparaturen bis 200€") ist unwirksam → der Mieter zahlt gar nichts.
- Liegt die Reparatur über der Einzelgrenze, zahlt der Vermieter die gesamten Kosten — nicht nur den Teil oberhalb der Grenze.
Kurz gesagt: Wer zahlt?
- Verschleiß / Alterung: Vermieter.
- Kein wirksamer Klausel-Eintrag im Vertrag: Vermieter (alles).
- Wirksame Klausel + Kosten unter der Grenze + Zugriffsgegenstand: Mieter (anteilig bis zur Grenze).
- Kosten über der Einzelgrenze: Vermieter (komplett).
- Selbst verschuldeter Schaden (Gewalt, unsachgemäße Nutzung): Mieter (voll).
Wer zahlt was? — Übersicht nach Defekt
Für die häufigsten Defekte in Küche und Bad haben wir eigene, ausführliche Ratgeber erstellt — mit Rechtslage, Beispielen und konkreten Kosten:
Wasserhahn / Armatur
Tropfender oder kaputter Wasserhahn — meist Vermieter, da Austausch über der Klausel-Grenze.
Dunstabzugshaube
Teil der Einbauküche → in der Regel Vermieter.
Küchenspüle / Spülbecken
Verschleiß und Risse → Vermieter; selbst verursacht → Mieter.
Waschmaschinen-Anschluss / Ventil
Eckventil & Wasseranschluss = Installation → Vermieter.
Geschirrspüler-Anschluss
Anschluss/Ventil → Vermieter; eigenes Gerät → Mieter.
Herd / Backofen
Mitvermietete Einbauküche → Vermieter; eigenes Gerät → Mieter.
Schritt-für-Schritt: richtig vorgehen
- Schaden dokumentieren — Foto/Video mit Datum.
- Mietvertrag prüfen — gibt es eine Kleinreparaturklausel mit Höchstbetrag und Jahresgrenze?
- Vermieter schriftlich informieren (E-Mail, bei Bedarf Einwurf-Einschreiben) und Frist setzen (10–14 Tage; bei Wasserschaden sofort).
- Reaktion abwarten — meist beauftragt der Vermieter den Handwerker.
- Gefahr im Verzug (Wasseraustritt): Mieter darf nach §536a BGB selbst beauftragen und die Rechnung erstattet verlangen — vorher Mahnung dokumentieren.
- Bei Streit: Mieterverein (z. B. Mieterverein zu Hamburg von 1890 e. V.) oder Anwalt für Mietrecht.
Häufige Fragen
Schnelle Hilfe in Hamburg — Handwerker mit Rechnung für Ihren Vermieter
Wir kommen auf Wunsch noch am gleichen Tag, beheben den Schaden fachgerecht und stellen eine transparente Rechnung aus — auch direkt an Vermieter oder Hausverwaltung. So klären Sie die Kostenfrage ohne Stress, mit klarer Dokumentation der Arbeiten.
Direkt zu den Leistungen: Wasserhahn · Küchenspüle · Geschirrspüler · Waschmaschine · Herd · Dunstabzugshaube
Haftungshinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall. Bei konkreten Streitigkeiten konsultieren Sie einen Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht. Stand: Juni 2026; Gesetze und Urteile können sich ändern.
Reparatur nötig? Wir kommen schnell — mit Rechnung für den Vermieter
Same-Day-Service in Hamburg | Festpreis | 5 Jahre Garantie | Rechnung auch an Hausverwaltung