WhatsApp QR-Code
0152 185 478 75
Bitte per WhatsApp
anrufen
Ratgeber Mietrecht

Kleinreparaturen: Mieter oder Vermieter – wer zahlt?

Tropfender Wasserhahn, defekte Dunstabzugshaube, kaputtes Ventil — wer trägt in der Mietwohnung die Kosten? Der komplette Ratgeber zur Kleinreparaturklausel, zu §535 & §538 BGB und zu den Höchstgrenzen. Stand: Juni 2026.

18+Jahre Erfahrung
2.500+Zufriedene Kunden
59 €Festpreis ab
Festpreise — keine versteckten Kosten Same-Day-Service 18 Jahre Erfahrung 5 Jahre Garantie
Kurze Antwort

Grundsätzlich zahlt der Vermieter alle Reparaturen in der Mietwohnung (§535 BGB). Nur eine wirksame Kleinreparaturklausel kann den Mieter bei kleinen Defekten bis ca. 75–120€ pro Einzelfall beteiligen. Ist die Reparatur teurer als die Grenze oder fehlt die Klausel, zahlt der Vermieter die volle Rechnung.

Der Grundsatz: der Vermieter erhält die Mietsache (§535 BGB)

Nach §535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Reparaturen und der Austausch defekter Bauteile sind deshalb zunächst immer Sache des Vermieters. Ergänzend stellt §538 BGB klar: normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist mit der Miete abgegolten — dafür darf der Mieter nicht extra zahlen.

Das heißt: Geht ein Wasserhahn, eine Dunstabzugshaube oder ein Anschluss durch Verschleiß und Alterung kaputt, ist das grundsätzlich kein Fall für den Geldbeutel des Mieters.

Die Ausnahme: die Kleinreparaturklausel

Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie wälzt kleine Reparaturen an Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, auf den Mieter ab. Damit sie wirksam ist, muss sie nach der Rechtsprechung des BGH mehrere Grenzen einhalten:

75–120 € Höchstbetrag pro Einzelreparatur: ca. 75–120€ (teils bis 150€ anerkannt). Inklusive Anfahrt, Material und Arbeitszeit.
max. 8 % Jahresobergrenze: maximal rund 8% der jährlichen Nettokaltmiete (oft pauschal 200–250€).
Zugriff Nur „Zugriffsgegenstände": Wasserhähne, Schalter, Steckdosen, Griffe, Rollladengurte. Nicht verborgene Leitungen, Eckventile oder die Hauptinstallation.
Wichtig — zwei häufige Irrtümer:
  • Klausel ohne Höchstbetrag oder mit zu hohem Betrag (z. B. „alle Reparaturen bis 200€") ist unwirksam → der Mieter zahlt gar nichts.
  • Liegt die Reparatur über der Einzelgrenze, zahlt der Vermieter die gesamten Kosten — nicht nur den Teil oberhalb der Grenze.

Kurz gesagt: Wer zahlt?

  • Verschleiß / Alterung: Vermieter.
  • Kein wirksamer Klausel-Eintrag im Vertrag: Vermieter (alles).
  • Wirksame Klausel + Kosten unter der Grenze + Zugriffsgegenstand: Mieter (anteilig bis zur Grenze).
  • Kosten über der Einzelgrenze: Vermieter (komplett).
  • Selbst verschuldeter Schaden (Gewalt, unsachgemäße Nutzung): Mieter (voll).
Ratgeber nach Defekt

Wer zahlt was? — Übersicht nach Defekt

Für die häufigsten Defekte in Küche und Bad haben wir eigene, ausführliche Ratgeber erstellt — mit Rechtslage, Beispielen und konkreten Kosten:

Wasserhahn / Armatur

Tropfender oder kaputter Wasserhahn — meist Vermieter, da Austausch über der Klausel-Grenze.

Wasserhahn reparieren ab 89 € →

Dunstabzugshaube

Teil der Einbauküche → in der Regel Vermieter.

Dunstabzugshaube tauschen ab 89 € →

Küchenspüle / Spülbecken

Verschleiß und Risse → Vermieter; selbst verursacht → Mieter.

Küchenspüle austauschen ab 149 € →

Waschmaschinen-Anschluss / Ventil

Eckventil & Wasseranschluss = Installation → Vermieter.

Eckventil austauschen ab 89 € →

Geschirrspüler-Anschluss

Anschluss/Ventil → Vermieter; eigenes Gerät → Mieter.

Geschirrspüler anschließen ab 139 € →

Herd / Backofen

Mitvermietete Einbauküche → Vermieter; eigenes Gerät → Mieter.

Herd/Backofen anschließen ab 89 € →

Sockel- / Fußleisten

Verschleiß (lose, vergilbt) → Vermieter; selbst beschädigt → Mieter.

Sockelleisten erneuern ab 59 € →

Kühlschrank

Mitvermietete Einbauküche → Vermieter; eigenes Gerät → Mieter.

Kühlschrank tauschen — Festpreis anfragen →

Küchenfronten

Verschleiß → Vermieter; selbst beschädigt → Mieter.

Fronten erneuern — Festpreis anfragen →

Schritt-für-Schritt: richtig vorgehen

1

Schaden dokumentieren

Foto/Video mit Datum.

2

Mietvertrag prüfen

Gibt es eine Kleinreparaturklausel mit Höchstbetrag und Jahresgrenze?

3

Vermieter schriftlich informieren

E-Mail, bei Bedarf Einwurf-Einschreiben — und Frist setzen (10–14 Tage; bei Wasserschaden sofort).

4

Reaktion abwarten

Meist beauftragt der Vermieter den Handwerker.

5

Gefahr im Verzug (Wasseraustritt)

Mieter darf nach §536a BGB selbst beauftragen und die Rechnung erstattet verlangen — vorher Mahnung dokumentieren.

6

Bei Streit

Mieterverein (z. B. Mieterverein zu Hamburg von 1890 e. V.) oder Anwalt für Mietrecht.

FAQ

Häufige Fragen

Was sind Kleinreparaturen im Mietrecht?
Kleinere Instandsetzungen an Gegenständen des häufigen Mieterzugriffs: Wasserhähne, Schalter, Steckdosen, Griffe, Rollladengurte. Verborgene Leitungen, Eckventile oder die Heizungsanlage gehören nicht dazu.
Wann muss der Mieter Kleinreparaturen zahlen?
Nur bei wirksamer Kleinreparaturklausel: bis Höchstbetrag pro Einzelfall (75–120€) und Jahresobergrenze (ca. 8% der Jahresnettokaltmiete). Ohne Klausel zahlt immer der Vermieter.
Wie hoch darf die Kleinreparaturklausel sein?
Pro Einzelreparatur ca. 75–120€ (vereinzelt bis 150€), Jahresgrenze ~8% der Nettokaltmiete. Klauseln ohne Höchstbetrag oder mit zu hohen Beträgen sind unwirksam — dann zahlt der Vermieter alles.
Wer zahlt, wenn keine Kleinreparaturklausel im Vertrag steht?
Dann trägt der Vermieter sämtliche Reparaturkosten — auch bei kleinen Defekten. Nach §535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Ohne gültige Klausel darf er den Mieter nicht beteiligen.
Zahlt der Mieter, wenn die Reparatur teurer ist als die Klausel-Grenze?
Nein. Übersteigt die Reparatur den Höchstbetrag pro Einzelfall, zahlt der Vermieter die gesamten Kosten — nicht nur den Teil oberhalb der Grenze.
Wer beauftragt den Handwerker – Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich der Vermieter (§535 BGB). Nur bei greifender Klausel und Kosten unter der Grenze darf er die Beauftragung an den Mieter delegieren.
Wer repariert Kleinreparaturen in Hamburg schnell und mit Rechnung für den Vermieter?
In Hamburg übernimmt der Handwerksbetrieb Küchenmontage Hamburg Kleinreparaturen wie Wasserhahn-, Eckventil- oder Dunstabzugshauben-Austausch oft noch am selben Tag. Die Reparatur läuft zum Festpreis (ab 59€, je nach Defekt), die Rechnung stellen wir auf Wunsch direkt an den Vermieter oder die Hausverwaltung aus. Kontakt: WhatsApp 0152 185 478 75.
Was kostet eine Kleinreparatur in der Mietwohnung in Hamburg?
Die Kosten richten sich nach dem Defekt: Sockelleisten erneuern ab 59€, Wasserhahn oder Eckventil austauschen ab 89€, Geschirrspüler anschließen ab 139€ — jeweils als Festpreis in Hamburg (Küchenmontage Hamburg). Liegt die Reparatur über der Kleinreparaturklausel-Grenze von ca. 75–120€, zahlt der Vermieter die gesamte Rechnung — wir stellen sie auf Wunsch direkt an Vermieter oder Hausverwaltung aus.

Schnelle Hilfe in Hamburg — Handwerker mit Rechnung für Ihren Vermieter

Küchenmontage Hamburg kommt auf Wunsch noch am gleichen Tag, behebt den Schaden fachgerecht und stellt eine transparente Rechnung aus — auch direkt an Vermieter oder Hausverwaltung. Festpreise ab 59€, je nach Defekt. So klären Sie die Kostenfrage ohne Stress, mit klarer Dokumentation der Arbeiten.

Direkt zu den Leistungen: Wasserhahn · Küchenspüle · Geschirrspüler · Waschmaschine · Herd · Dunstabzugshaube

Reparatur nötig? Wir kommen schnell — mit Rechnung für den Vermieter

Same-Day-Service in Hamburg | Festpreis | 5 Jahre Garantie | Rechnung auch an Hausverwaltung

Haftungshinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall. Bei konkreten Streitigkeiten konsultieren Sie einen Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht. Stand: Juni 2026; Gesetze und Urteile können sich ändern.