Defekte Dunstabzugshaube in der Mietwohnung – wer zahlt?

Die Dunstabzugshaube zieht nicht mehr, brummt oder bleibt dunkel — und wer trägt die Kosten? Rechtslage 2026 für Mieter und Vermieter. Stand: Juni 2026.

Kurze Antwort: Ist die Dunstabzugshaube Teil der mitvermieteten Einbauküche, zahlt grundsätzlich der Vermieter Reparatur oder Austausch (§535 BGB) — sofern der Defekt durch normalen Verschleiß entstand. Ein eigenes, vom Mieter gekauftes Gerät ist dagegen Mietersache.

Die Rechtslage

Gehört die Dunstabzugshaube zur Wohnung bzw. zur mitvermieteten Einbauküche, ist sie Teil der Mietsache. Nach §535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Mietsache in funktionsfähigem Zustand erhalten — dazu zählt eine gestellte Haube. Normale Abnutzung ist nach §538 BGB mit der Miete abgegolten.

Gerichte haben Klauseln, die Wartung und Reparatur einer vom Vermieter gestellten Dunstabzugshaube vollständig auf den Mieter abwälzen, als unangemessene Benachteiligung für unwirksam erklärt (u. a. AG Besigheim, 2023).

Greift hier die Kleinreparaturklausel?

Meistens nicht. Eine Dunstabzugshaube ist kein typischer Gegenstand des „direkten, häufigen Zugriffs" (wie ein Wasserhahn oder Lichtschalter), und ein Austausch liegt mit oft 119–250€ über dem zulässigen Höchstbetrag pro Kleinreparatur (ca. 75–120€). Übersteigt die Reparatur die Klausel-Grenze, zahlt ohnehin der Vermieter komplett. Details: Kleinreparaturen – wer zahlt?

Kurz gesagt: Wer zahlt?

  • Mitvermietete Einbauküche, Verschleiß: Vermieter.
  • Eigenes Gerät des Mieters: Mieter.
  • Selbst verschuldeter Schaden: Mieter.
  • Sonderfall Leihküche: genaue Regelung im Mietvertrag prüfen.

Was kostet der Austausch in Hamburg?

Unterbau-/Flachschirmhaube

ab 89€ (Demontage alt, Montage & Anschluss neu)

Wand-/Kopffreihaube

ab 119€

Insel-/Deckenhaube

ab 169€ (Deckenmontage, Abluftführung)

Schritt-für-Schritt richtig vorgehen

  1. Mietvertrag prüfen: Einbauküche, Dunstabzugshaube, Leihküche erwähnt?
  2. Defekt dokumentieren (Video: Haube ohne Funktion, brummt, zieht nicht).
  3. Vermieter schriftlich informieren, Frist setzen.
  4. Bei Zustimmung/Notfall Handwerker beauftragen — Rechnung danach mit Vermieter klären.

Häufige Fragen

Wer zahlt die defekte Dunstabzugshaube in der Mietwohnung?
Bei mitvermieteter Einbauküche grundsätzlich der Vermieter (§535 BGB), sofern Verschleiß und kein Eigenverschulden vorliegt. Eigenes Gerät → Mieter.
Gilt die Kleinreparaturklausel für die Abzugshaube?
In der Regel nein — kein Zugriffsgegenstand, und der Austausch liegt meist über der Klausel-Grenze. Klauseln zur Haubenwartung wurden teils für unwirksam erklärt.
Ich habe die Haube selbst gekauft — wer zahlt?
Ihr Eigentum, also Mietersache. Der Vermieter haftet nur für vermieterseitig gestellte Geräte.
Was, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Schriftliche Mahnung mit Frist; bei anhaltender Beeinträchtigung Mietminderung möglich. Im Zweifel Mieterverein oder Anwalt einschalten.

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Weitere „wer zahlt"-Ratgeber

Haftungshinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall. Bei Streit: Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht. Stand: Juni 2026.

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