Defekter Herd in der Mietwohnung – wer zahlt?

Herd, Kochfeld oder Backofen in der Mietwohnung kaputt — Mieter oder Vermieter? Es kommt darauf an, wem das Gerät gehört. Rechtslage 2026. Stand: Juni 2026.

Kurze Antwort: Gehört der Herd zur mitvermieteten Einbauküche, zahlt bei normalem Verschleiß der Vermieter (§535 BGB). Gehört das Gerät dem Mieter (selbst gekauft/mitgebracht), trägt er Reparatur oder Austausch selbst.

Die Rechtslage

Entscheidend ist das Eigentum am Gerät. Ist der Herd Teil der mitvermieteten Küche, gehört er zur Mietsache — und nach §535 BGB muss der Vermieter ihn funktionsfähig halten. Normaler Verschleiß ist nach §538 BGB mit der Miete abgegolten. Klauseln, die Wartung und Reparatur vermieterseitig gestellter Küchengeräte vollständig auf den Mieter abwälzen, sind häufig unwirksam.

Greift die Kleinreparaturklausel?

Nein: Ein Herd ist kein „Zugriffsgegenstand", und Reparaturen liegen über der Klausel-Grenze (75–120€). Damit zahlt der Vermieter — sofern das Gerät zur Mietsache gehört. Mehr: Kleinreparaturen – wer zahlt?

Kurz gesagt: Wer zahlt?

  • Herd aus mitvermieteter Einbauküche (Verschleiß): Vermieter.
  • Eigenes Gerät des Mieters: Mieter.
  • Defekter Starkstromanschluss in der Wand: Vermieter (Installation).
  • Anschluss eines mitgebrachten Geräts: Mieter.
  • Selbst verschuldeter Schaden: Mieter.

Was kostet der Anschluss in Hamburg?

Herd / Kochfeld anschließen

ab 89€ (Starkstrom 400V, Klemmenbelegung)

Backofen anschließen

ab 89€

Starkstromdose prüfen/erneuern

ab 99€

Schritt-für-Schritt richtig vorgehen

  1. Eigentum klären: gehört der Herd zur Wohnung (Einbauküche) oder dem Mieter?
  2. Defekt dokumentieren, Mietvertrag prüfen.
  3. Bei Vermieter-Gerät: schriftlich melden und Frist setzen.
  4. Bei eigenem Gerät: Handwerker beauftragen — wir geben transparente Rechnung.

Häufige Fragen

Wer zahlt den defekten Herd in der Mietwohnung?
Bei mitvermieteter Einbauküche und Verschleiß der Vermieter (§535 BGB); eigenes Gerät → Mieter.
Nur Kochfeld oder Backofen defekt — wer zahlt?
Es zählt das Eigentum: Mietsache → Vermieter (Verschleiß); eigenes Gerät → Mieter.
Gilt die Kleinreparaturklausel für den Herd?
Nein — kein Zugriffsgegenstand, Reparatur über der Grenze. Vermieter zahlt, wenn das Gerät zur Mietsache gehört.
Wer zahlt den Starkstromanschluss?
Der defekte Anschluss in der Wand ist Vermietersache; der Anschluss eines mitgebrachten Geräts ist Mietersache.

Herd anschließen lassen — Hamburg, mit Rechnung

Wir schließen Herd, Kochfeld und Backofen fachgerecht an (Starkstrom 400V, Klemmenbelegung, Funktionstest) und stellen eine Rechnung auch an Vermieter/Hausverwaltung. Same-Day möglich.

→ Herd anschließen in Hamburg

Weitere „wer zahlt"-Ratgeber

Haftungshinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall. Bei Streit: Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht. Stand: Juni 2026.

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Same-Day in Hamburg | Anschluss ab 89€ | Rechnung auch an Vermieter/Hausverwaltung

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