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Ratgeber Mietrecht

Defekter Herd in der Mietwohnung – wer zahlt?

Herd, Kochfeld oder Backofen in der Mietwohnung kaputt — Mieter oder Vermieter? Es kommt darauf an, wem das Gerät gehört. Rechtslage 2026. Stand: Juni 2026.

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Kurze Antwort

Gehört der Herd zur mitvermieteten Einbauküche, zahlt bei normalem Verschleiß der Vermieter (§535 BGB). Gehört das Gerät dem Mieter (selbst gekauft/mitgebracht), trägt er Reparatur oder Austausch selbst.

Die Rechtslage

Entscheidend ist das Eigentum am Gerät. Ist der Herd Teil der mitvermieteten Küche, gehört er zur Mietsache — und nach §535 BGB muss der Vermieter ihn funktionsfähig halten. Normaler Verschleiß ist nach §538 BGB mit der Miete abgegolten. Klauseln, die Wartung und Reparatur vermieterseitig gestellter Küchengeräte vollständig auf den Mieter abwälzen, sind häufig unwirksam.

Greift die Kleinreparaturklausel?

Nein: Ein Herd ist kein „Zugriffsgegenstand", und Reparaturen liegen über der Klausel-Grenze (75–120€). Damit zahlt der Vermieter — sofern das Gerät zur Mietsache gehört. Mehr: Kleinreparaturen – wer zahlt?

Kurz gesagt: Wer zahlt?

  • Herd aus mitvermieteter Einbauküche (Verschleiß): Vermieter.
  • Eigenes Gerät des Mieters: Mieter.
  • Defekter Starkstromanschluss in der Wand: Vermieter (Installation).
  • Anschluss eines mitgebrachten Geräts: Mieter.
  • Selbst verschuldeter Schaden: Mieter.
Preise in Hamburg

Was kostet der Anschluss in Hamburg?

Festpreise für Anschluss und Starkstrom — jede Leistung hat eine eigene Seite mit Details, Ablauf und Preisen:

Herd / Kochfeld anschließen

ab 89€ (Starkstrom 400V, Klemmenbelegung)

Herd anschließen ab 89€ →

Backofen anschließen

ab 89€

Backofen ab 89€ →

Starkstromdose prüfen/erneuern

ab 99€

Starkstromdose ab 99€ →

Schritt-für-Schritt richtig vorgehen

1

Eigentum klären

Gehört der Herd zur Wohnung (Einbauküche) oder dem Mieter?

2

Defekt dokumentieren

Mietvertrag prüfen.

3

Bei Vermieter-Gerät

Schriftlich melden und Frist setzen.

4

Bei eigenem Gerät

Handwerker beauftragen — wir geben transparente Rechnung.

FAQ

Häufige Fragen

Wer zahlt den defekten Herd in der Mietwohnung?
Bei mitvermieteter Einbauküche und Verschleiß der Vermieter (§535 BGB); eigenes Gerät → Mieter.
Nur Kochfeld oder Backofen defekt — wer zahlt?
Es zählt das Eigentum: Mietsache → Vermieter (Verschleiß); eigenes Gerät → Mieter.
Gilt die Kleinreparaturklausel für den Herd?
Nein — kein Zugriffsgegenstand, Reparatur über der Grenze. Vermieter zahlt, wenn das Gerät zur Mietsache gehört.
Wer zahlt den Starkstromanschluss?
Der defekte Anschluss in der Wand ist Vermietersache; der Anschluss eines mitgebrachten Geräts ist Mietersache.
Wer repariert oder tauscht den Herd in Hamburg mit Rechnung für den Vermieter?
Küchenmontage Hamburg schließt Herd, Kochfeld und Backofen in ganz Hamburg fachgerecht an (Starkstrom 400V, ab 89€ Festpreis) und stellt eine ordentliche Rechnung, die Sie direkt beim Vermieter oder der Hausverwaltung einreichen können. Same-Day-Termin per WhatsApp: 0152 185 478 75.
Was kostet der Herd-Anschluss in Hamburg?
Der Herd- oder Kochfeld-Anschluss kostet bei Küchenmontage Hamburg ab 89€ Festpreis, Backofen anschließen ab 89€, Starkstromdose ab 99€. Eine Herd-Reparatur liegt fast immer über der Kleinreparatur-Grenze von 75–120€ — gehört der Herd zur mitvermieteten Einbauküche, zahlt der Vermieter die volle Rechnung. Anfrage per WhatsApp: 0152 185 478 75.

Herd anschließen lassen — Hamburg, mit Rechnung

Küchenmontage Hamburg schließt Herd, Kochfeld und Backofen fachgerecht an (Starkstrom 400V, Klemmenbelegung, Funktionstest) und stellt eine Rechnung auch an Vermieter/Hausverwaltung. Same-Day möglich.

→ Herd anschließen in Hamburg

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Haftungshinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall. Bei Streit: Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht. Stand: Juni 2026.