Küchenspüle defekt in der Mietwohnung – wer zahlt?

Undichte, gerissene oder durchgerostete Küchenspüle in der Mietwohnung — wer trägt Reparatur oder Austausch? Rechtslage 2026 für Mieter und Vermieter. Stand: Juni 2026.

Kurze Antwort: Gehört die Spüle zur mitvermieteten Einbauküche und ist durch normalen Verschleiß defekt, zahlt der Vermieter (§535 BGB). Hat der Mieter den Schaden selbst verursacht (Schlag, tiefe Kratzer, Brandfleck), haftet er. Ein reiner Austausch liegt über der Kleinreparatur-Grenze — also Vermietersache.

Die Rechtslage

Die fest eingebaute Küchenspüle ist Teil der Mietsache, wenn die Küche mitvermietet ist. Nach §535 BGB muss der Vermieter sie funktionsfähig halten; §538 BGB stellt klar, dass normale Abnutzung mit der Miete abgegolten ist. Undichtigkeiten, Korrosion oder altersbedingte Risse fallen damit in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

Greift die Kleinreparaturklausel?

Der Austausch einer Spüle inklusive Anschluss kostet ab ca. 149€ und liegt damit über dem zulässigen Höchstbetrag pro Kleinreparatur (75–120€). Übersteigt die Reparatur die Klausel-Grenze, zahlt der Vermieter die gesamten Kosten. Mehr dazu: Kleinreparaturen – wer zahlt?

Kurz gesagt: Wer zahlt?

  • Verschleiß, Korrosion, Materialermüdung: Vermieter.
  • Selbst verursacht (Schlag, Kratzer, Brand): Mieter.
  • Eigene, vom Mieter eingebaute Spüle: Mieter.

Was kostet der Austausch in Hamburg?

Spüle austauschen (gleich gegen gleich)

ab 149€ inkl. Siphon, Abdichtung

Einbauspüle neu

ab 179€ (Arbeitsplatten-Ausschnitt)

+ Armatur

+89€ bei gleichzeitigem Tausch

Schritt-für-Schritt richtig vorgehen

  1. Schaden dokumentieren (Foto der undichten/gerissenen Stelle, ggf. Wasserschaden im Unterschrank).
  2. Mietvertrag & Kleinreparaturklausel prüfen.
  3. Vermieter schriftlich informieren, Frist setzen (bei Wasseraustritt sofort).
  4. Notfall: nach §536a BGB selbst beauftragen, Rechnung erstattet verlangen.

Häufige Fragen

Wer zahlt die defekte Küchenspüle in der Mietwohnung?
Bei mitvermieteter Einbauküche und Verschleiß der Vermieter (§535 BGB). Selbst verursachte Schäden → Mieter.
Gilt die Kleinreparaturklausel für die Spüle?
Der Austausch (ab ~149€) liegt über der Klausel-Grenze (75–120€) → Vermieter zahlt voll.
Nur die Armatur oder der Siphon ist undicht — wer zahlt?
Verschleiß an fest installierter Armatur/Siphon ist Vermietersache (§536 BGB), außer bei Eigenverschulden.
Was, wenn ich die Spüle selbst eingebaut habe?
Dann ist es Ihr Eigentum — Reparatur/Austausch sind Mietersache.

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Weitere „wer zahlt"-Ratgeber

Haftungshinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall. Bei Streit: Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht. Stand: Juni 2026.

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