Sockelleisten & Fußleisten in der Mietwohnung – wer zahlt?

Lose, vergilbte oder beschädigte Sockel- und Fußleisten in der Mietwohnung — Mieter oder Vermieter? Es kommt auf die Ursache an. Rechtslage 2026. Stand: Juni 2026.

Kurze Antwort: Bei normalem Verschleiß (Leisten lösen sich, vergilben, werden spröde) zahlt der Vermieter — Leisten gehören zur Mietsache (§535 BGB). Hat der Mieter den Schaden selbst verursacht, trägt er die Kosten.

Die Rechtslage

Sockelleisten und Fußleisten sind fester Bestandteil der Wohnung und damit Teil der Mietsache. Nach §535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand erhalten — dazu gehört, verschlissene Leisten instand zu setzen. Normale Abnutzung ist nach §538 BGB mit der Miete abgegolten; der Mieter muss sie nicht ersetzen. Anders, wenn der Schaden über die normale Abnutzung hinausgeht und vom Mieter verursacht wurde.

Greift die Kleinreparaturklausel?

Teilweise: Eine wirksame Kleinreparaturklausel kann den Mieter an kleinen Reparaturen beteiligen — aber nur mit Höchstbetrag pro Einzelreparatur (meist 75–120€) und Jahresobergrenze, und nur für Teile des häufigen Mieterzugriffs. Übersteigt der Leistenaustausch die Grenze oder fehlt eine Voraussetzung, zahlt der Vermieter komplett. Übersicht: Kleinreparaturen – wer zahlt?

Kurz gesagt: Wer zahlt?

  • Leisten lösen sich / vergilben (Verschleiß): Vermieter.
  • Sockelblende der mitvermieteten Einbauküche: Vermieter (Verschleiß).
  • Mieter hat Leiste selbst beschädigt (Möbelrücken, Tritt): Mieter.
  • Eigene Küche des Mieters: Mieter.
  • Wasserschaden durch undichte Abschlussleiste, zu spät gemeldet: ggf. Mieter (Schadensminderungspflicht).

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Schritt-für-Schritt richtig vorgehen

  1. Ursache klären: normaler Verschleiß oder selbst verursacht?
  2. Schaden dokumentieren (Fotos), Mietvertrag auf Kleinreparatur-/Schönheitsreparaturklausel prüfen.
  3. Bei Verschleiß: schriftlich beim Vermieter melden und Frist setzen.
  4. Bei eigener Küche oder selbst verursacht: Handwerker beauftragen — wir geben transparente Rechnung.

Häufige Fragen

Wer zahlt defekte Sockel-/Fußleisten in der Mietwohnung?
Bei Verschleiß der Vermieter (§535 BGB); selbst verursacht → Mieter.
Fällt der Austausch unter die Kleinreparaturklausel?
Nur bei wirksamer Klausel und unterhalb der Grenze (75–120€). Sonst zahlt der Vermieter.
Wer zahlt die Sockelblende der Einbauküche?
Mitvermietete Küche → Vermieter bei Verschleiß; eigene Küche → Mieter.
Muss der Mieter beim Auszug Fußleisten erneuern?
Normale Abnutzung nein (§538 BGB); nur selbst verursachte Schäden.

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Weitere „wer zahlt"-Ratgeber

Haftungshinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall. Bei Streit: Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht. Stand: Juni 2026.

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