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Ratgeber Mietrecht

Kühlschrank in der Mietwohnung defekt – wer zahlt?

Einbaukühlschrank in der Mietwohnung defekt — Mieter oder Vermieter? Es kommt darauf an, wem das Gerät gehört. Rechtslage 2026. Stand: Juni 2026.

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Kurze Antwort

Gehört der Kühlschrank zur mitvermieteten Einbauküche, zahlt bei normalem Verschleiß der Vermieter — das Gerät ist Teil der Mietsache (§535 BGB). Hat der Mieter das Gerät selbst gekauft/mitgebracht oder den Defekt selbst verursacht, trägt er die Kosten.

Die Rechtslage

Entscheidend ist, wem der Kühlschrank gehört. Gehört er zur mitvermieteten Einbauküche, ist er Teil der Mietsache. Nach §535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand erhalten — dazu gehört, ein verschlissenes Gerät zu reparieren oder auszutauschen. Normaler Verschleiß ist nach §538 BGB mit der Miete abgegolten; der Mieter muss ihn nicht ersetzen. Hat der Mieter den Kühlschrank dagegen selbst gekauft oder mitgebracht, gehört das Gerät nicht zur Mietsache — dann trägt er Reparatur und Austausch selbst. Auch ein selbst verschuldeter Schaden geht zulasten des Mieters.

Greift die Kleinreparaturklausel?

In aller Regel nicht. Eine wirksame Kleinreparaturklausel erfasst nur Gegenstände des häufigen, direkten Mieterzugriffs und gilt nur bis zu einem Höchstbetrag pro Einzelreparatur (meist 75–120€) und einer Jahresobergrenze. Ein Kühlschrank ist kein solcher Zugriffsgegenstand, und Reparatur oder Austausch übersteigen die Grenze fast immer. Gehört das Gerät zur Mietsache, zahlt deshalb der Vermieter komplett. Übersicht: Kleinreparaturen – wer zahlt?

Kurz gesagt: Wer zahlt?

  • Kühlschrank der mitvermieteten Einbauküche, normaler Verschleiß: Vermieter.
  • Reparatur/Austausch über 75–120€ bei Gerät der Mietsache: Vermieter (keine Kleinreparatur).
  • Mieter hat Gerät selbst gekauft/mitgebracht: Mieter.
  • Eigene Küche des Mieters: Mieter.
  • Selbst verursachter Schaden (z. B. unsachgemäße Nutzung): Mieter.
  • Folgeschaden, weil Defekt zu spät gemeldet: ggf. Mieter (Anzeige- und Schadensminderungspflicht).
Preise in Hamburg

Was kostet der Austausch in Hamburg?

Preis nach Anfrage — die Leistungsseite erklärt Details, Ablauf und wie Sie per Foto einen Festpreis erhalten:

Einbaukühlschrank tauschen

Preis nach Anfrage (ausbauen, einbauen, anschließen)

Festpreis anfragen →

Türanschlag wechseln

nach Anfrage (Dekortür / Anschlag umsetzen)

Festpreis anfragen →

Schritt-für-Schritt richtig vorgehen

1

Eigentum klären

Klären, wem das Gerät gehört: Teil der mitvermieteten Einbauküche oder eigenes Gerät?

2

Schaden dokumentieren

Fotos machen, Mietvertrag und Übergabeprotokoll prüfen.

3

Bei Gerät der Mietsache

Schriftlich beim Vermieter melden und Frist setzen.

4

Bei eigenem Gerät oder selbst verursacht

Handwerker beauftragen — wir geben transparente Rechnung.

FAQ

Häufige Fragen

Wer zahlt einen defekten Einbaukühlschrank in der Mietwohnung?
Gehört er zur mitvermieteten Einbauküche, bei Verschleiß der Vermieter (§535 BGB); eigenes oder selbst beschädigtes Gerät → Mieter.
Fällt die Reparatur unter die Kleinreparaturklausel?
Meist nein: ein Kühlschrank ist kein Zugriffsgegenstand und übersteigt die Grenze (75–120€). Bei Gerät der Mietsache zahlt der Vermieter.
Wer zahlt, wenn der Kühlschrank dem Mieter gehört?
Selbst gekauft oder mitgebracht → Mieter trägt Reparatur und Austausch.
Muss ich einen defekten Kühlschrank sofort melden?
Bei Gerät der Mietsache ja — umgehend schriftlich melden. Sonst droht Eigenhaftung für Folgeschäden.
Wer tauscht den Einbaukühlschrank in Hamburg mit Rechnung für den Vermieter?
Küchenmontage Hamburg baut den alten Einbaukühlschrank aus, setzt das neue Gerät passgenau ein und schließt es an — mit ordentlicher Rechnung, die Sie direkt beim Vermieter oder der Hausverwaltung einreichen können. Same-Day-Termin per WhatsApp: 0152 185 478 75.
Was kostet der Kühlschrank-Austausch in Hamburg?
Der Preis hängt von Gerät und Einbausituation ab — deshalb nennt Küchenmontage Hamburg den Preis nach Foto per WhatsApp: Senden Sie ein Foto von Nische und Gerät an 0152 185 478 75, Sie erhalten einen verbindlichen Festpreis vorab. Die Rechnung können Sie direkt beim Vermieter oder der Hausverwaltung einreichen.

Kühlschrank austauschen lassen — Hamburg, mit Rechnung

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→ Kühlschrank austauschen in Hamburg  ·  → Herd anschließen

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Haftungshinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall. Bei Streit: Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht. Stand: Juni 2026.